In meiner Praxis wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (s.u.) abgerechnet, wobei sich hier für Beihilfeberechtigte ein andere Satz ergibt als für Privat versicherte. Ansonsten gilt ein Stundensatz von 75€.
Was übernehmen die Krankenkassen ?
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Gesetzliche Krankenkassen |
Normalerweise keine Kostenerstattung |
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Private Kostenträger |
In der Gebührenordnung für Heilpraktiker(GeBüH) gibt es eine reguläre Abrechnungsziffern für viele der angewandten Methoden und Therapie.Aber es kann von der Praxis keine Gewähr für eine Kostenübernahme gegeben werden.Dies ist immer im Einzelfall mit dem jeweiligen Versicherer selbst zu klären. |
Das Gebührenverzeichnis beruht auf der Grundlage von statistischen Erhebungen. Eine verbindliche Gebührenordnung gibt es nicht.
1. Für die eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung € 12,30 bis 20,50
2.
Durchführung des vollständigen Krankenexamens mit
Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie
€ 15,40 bis 41,-
3. Kurze Information, auch mittels Fernsprecher, oder Ausstellung einer Wiederholungsverordnung, als einzige Leistung pro Inanspruchnahme des Heilpraktikers bis € 4,50
4.
Eingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt, von
mindestens 15 Minuten Dauer, gegebenenfalls einschließlich einer
Untersuchung € 16,40 bis 22,-
Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 4 wird nur als alleinige
Leistung von der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe
erstattet.
5.
Beratung, auch mittels Fernsprecher, gegebenenfalls
einschließlich einer kurzen Untersuchung
€ 8,20 bis 20,50
Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 5 wird nur einmal pro
Behandlungsfall neben einer anderen Leistung von der privaten
Krankenversicherung oder der Beihilfe erstattet.
6. Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch außerhalb der normalen Sprechzeit € 17,00 bis 24,50
7. Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch bei Nacht zwischen 20 und 7 Uhr € 19,50 bis 28,50
8. Für
die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch sonn- und feiertags
€ 15,40 bis 27,-
Anmerkung: Als allgemeine Sprechstunde gilt die durch Aushang
festgesetzte Zeit, selbst wenn sie nach 20 Uhr festgesetzt ist.
Eine Berechnung des Honorars nach Ziff. 6 bis 8 kann also nur
dann erfolgen, wenn die Beratung außerhalb der festgesetzten
Zeiten stattfand und der Patient nicht schon vor Ablauf der
selben im Wartezimmer anwesend war. Ebenso können für Sonn- und
Feiertage nicht die dafür vorgesehenen erhöhten Honorare zur
Berechnung kommen, wenn der Heilpraktiker gewohnheitsmäßig an
Sonn- und Feiertagen Sprechstunden hält.
9.
Hausbesuch einschließlich Beratung
9.1 bei Tag € 21,50 bis 29,50
9.2 in dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt)
€ 24,- bis 32,-
9.3 bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen
€ 27,50 bis 36,50
10.
Nebengebühren für Hausbesuche
Wenn der Heilpraktiker außerhalb seiner Praxis tätig sein muß,
so hat er Anspruch auf Entschädigung für den Zeitaufwand während
seiner Abwesenheit oder für den zurückgelegten Weg.
Liegt der Ort der Behandlung bis zu 2 Kilometer von der
Praxis entfernt, dann beträgt das Wegegeld:
10.1 für jede angefangene Stunde bei Tag bis
€ 5,50
10.2 für jede angefangene Stunde bei Nacht bis
€ 10,50
Das Wegegeld wird ersetzt bei einer Entfernung von 2
bis 25 Kilometern:
10.3 durch Erstattung der Auslagen für öffentliche
Verkehrsmittel
10.4 durch besondere Vereinbarung mit dem Patienten, wie
Gestellung eines Transportmittels. Hierbei besteht nur Anspruch
auf Vergütung der Zeitversäumnis.
Bei Benutzung des eigenen Fahrzeuges für den
zurückgelegten Kilometer:
10.5 bei Tag bis € 1,25
10.6 bei Nacht bis € 2,50
10.7 Handelt es sich um einen Fernbesuch von über 25 km
Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort, so können pro
Kilometer an Reisekosten in Anrechnung gebracht werden bis
€ 0,25
Anmerkung: Die Wegekilometer werden nach dem jeweils
günstigsten benutzbaren Fahrtweg berechnet. Besucht der
Heilpraktiker mehrere Patienten bei einer Besuchsfahrt, werden
die Fahrtkosten entsprechend aufgeteilt.
10.8 Handelt es sich bei einem Krankenbesuch um eine Reise,
welche länger als 6 Stunden dauert, so kann der
Heilpraktiker anstelle des Wegegeldes die tatsächlich
entstandenen Reisekosten in Anrechnung bringen und außerdem für
den Zeitaufwand € 10,50 bis
20,50 pro Stunde Reisezeit berechnen. Der Patient ist hiervon in
Kenntnis zu setzen.
11.
Schriftliche Auslassungen und Krankheitsbescheinigungen
11.1 Kurze Krankheitsbescheingung oder Brief im Interesse des
Patienten € 3,60 bis 15,50
11.2 Ausführlicher Krankheitsbericht oder Gutachten (DIN A4
engzeilig maschinengeschrieben) €
10,30 bis 20,50
11.3 Individuell angefertigter schriftlicher Diätplan bei
Ernährungs- und Stoffwechselstörungen €
10,50 bis 26,-
Anmerkung: Die Vervollständigung vorgefertigter Diätpläne ist
nicht berechnungsfähig
12.
Chemisch-physikalische Untersuchungen
12.1 Harnuntersuchungen qualitativ mittels Verwendung eines
Mehrfachreagenzträgers (Teststreifen) durch visuellen
Farbvergleich bis zu € 3,10
Anmerkung: Die einfache qualitative Untersuchung auf Zucker
und Eiweiß sowie die Bestimmung des ph-Wertes und des
spezifischen Gewichtes ist nicht berechnungsfähig.
12.2 Harnuntersuchung quantitativ (es ist anzugeben, auf welchen
Stoff untersucht wurde, z.B. Zucker) bis zu
€ 4,60
12.4 Harnuntersuchung, nur Sediment bis zu
€ 4,60
12.5 Carzinochrom-Reaktion (CCR) bis zu
€ 17,90
12.7 Blutstatus (nicht neben Ziff. 12.9, 12.10,12.11) bis zu
€ 18,-
12.8 Blutzuckerbestimmung bis zu €
8,-
12.9 Hämoglobinbestimmung bis zu €
5,50,-
12.10 Differenzierung des gefärbten Blutausstriches bis zu
€ 7,70,-
12.11 Zählung der Leuko- und Erythrozyten bis zu
€ 5,50
12.12 Blutkörperchen-Senkungsgeschwindigkeit (BSK)
einschließlich Blutentnahme bis zu €
6,-
12.13 Einfache mikroskopische und/oder chemische Untersuchung
von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen auch mit einfachen
oder schwierigen Färbeverfahren sowie Dunkelfeld, pro
Untersuchung bis zu € 9,50
12.14 Aufwendige Chemogramme von Körperflüssigkeiten und
Ausscheidungen je nach Umfang (z. B. Enzymdiagnostik,
Nierenchemie, Blutserumchemie, Stuhlchemie, Elektrolyse,
Elektrophorese, Fermentchemie, pro Einzeluntersuchung) bis zu
€ 10,50
12.15 Kristallographie, Photometrie, pro Einzeluntersuchung bis
zu € 10,50
Anmerkung: Die Art der Untersuchung bei Ziff. 12.13, 12.14
oder 12.15 ist anzugeben
13.
Sonstige Untersuchungen
13.1 Sonstige Untersuchungen unter Zuhilfenahme spezieller
Apparaturen oder Färbeverfahren besonders schwieriger Art, z. B
ph-Messungen im strömenden Blut oder Untersuchungen nach v.
Brehmer, Enderlein usw. € 10,50
bis 31,-
Anmerkung: Die Art der Untersuchung ist anzugeben.
14.
Spezielle Untersuchungen
14.1 Binokulare mikroskopische Untersuchung des
Augenvordergrundes € 5,20 bis
10,50
14.2 Binokulare Spiegelung des Augenhintergrundes
€ 5,20 bis 10,50
Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 14.1 kann nicht neben
einer Leistung nach Ziffer 1 oder Ziffer 4 berechnet werden.
Leistungen nach Ziffer 14.1 und 14.2 können nicht nebeneinander
berechnet werden.
14.3 Grundumsatzbestimmung nach Read €
5,20 bis 8,-
14.4 Grundumsatzbestimmung mit Hilfe der Atemgasuntersuchung
€ 10,30 bis 26,-
14.5 Prüfung der Lungenkapazität (Spirometrische Untersuchung)
€ 10,50 bis 20,50
14.6 Elektrokardiogramm mit Phonokardiogramm und Ergometrie,
vollständiges Programm € 26,-
bis 51,50
14.7 EKG mit Standardableitungen, Goldbergerableitungen,
Nehbsche Ableitg., Brustwandableitg. €
20,50 bis 31,-
14.8 Oszillogramm-Methoden €
5,20 bis 25,50
14.9 Spezielle Herz-Kreislauf-Untersuchungen
€ 10,50 bis 25,50 Anmerkung:
Nicht neben Ziffern 1 o. 4 berechenbar.
14.10 Ultraschall-Gefäßdoppler-Untersuchung zur peripheren
Venendruck- und/oder Strömungsmessung bis
€ 11,30
15.
Photoaufnahmen
15.1 Photoaufnahmen zu diagnostischen Zwecken Aufnahmen
schwarz/weiß (pro Augenpaar) €
5,50 bis 15,50
15.2 Vergrößerungen sowie Farbaufnahmen werden zum
handelsüblichen Preis berechnet.
Anmerkung: Photographische Aufnahmen der Iris oder
andere photographische Aufnahmen, die zu diagnostischen Zwecken
notwendig sind, sind zuvor mit dem Patienten zu vereinbaren.
Photoaufnahmen, die Studienzwecken des Heilpraktikers dienen,
kommen nicht zur Berechnung.
16.
Bioenergetische Verfahren
16.1 Elektro-Neural-Diagnostik €
10,50 bis 26,-
16.2 Segmentdiagnostik, Maximaldiagnostik u.a.
€ 5,20 bis 20,50
16.3 Bioelektrische Funktionsdiagnostik
€ 15,50 bis 41,-
16.4 Hautwiderstandsmessungen €
5,20 bis 26,-
Anmerkung: Art und Ziel der Untersuchung sind anzugeben.
17.
Neurologische Untersuchungen
17.1 Neurologische Untersuchung €
5,20 bis 26,-
Anmerkung: Die neurologische Untersuchung wird grundsätzlich
nur dann angewandt, wenn sie für den Heilzweck oder für die
Sicherung der Diagnose oder die Beobachtung des
Heilungsverlaufes erforderlich erscheint.
18.
Heilmagnetische Behandlungen
18.1 Einfache heilmagnetische Spezialbehandlungen, soweit sie
nicht das gewöhnliche Maß einer Behandlung in zeitlicher
Hinsicht überschreiten € 5,50
bis 10,50
18.2 Heilmagnetische Spezialbehandlungen, soweit sie in
zeitlicher Hinsicht das gewöhnliche Maß überschreiten
€ 8,- bis 26,-
19.
Psychotherapie
19.1 Psychotherapie von halbstündiger Dauer
€ 15,50 bis 26,-
19.2 Psychotherapie von 50-90 Minuten Dauer
€ 26,- bis 46,-
19.3 Ausstellung eines psychodiagnostischen Befundes
€ 15,50 bis 38,50
19.4 Psychotherapeutisches Gutachten je zweizeiliger
Schreibmaschinenseite bis €
15,50
19.5 Psychol. Exploration mit eingehender Beratung
€ 15,50 bis 46,-
19.6 Anwendung und Auswertung von Testverfahren (TAT,
Rohrschach, usw.) € 15,50 bis
38,50
19.7 Behandlung von Störungen der Sprechorgane je Sitzung
€ 10,50 bis 31,-
Anmerkung: Die Honorare für eine ausgedehnte
Spezialbehandlung von Sprechangst-Neurosen (Stottern), Honorare
für spezielle ausgedehnte Sprechlernkurse, Kurse der
Entwöhnungsbehandlung usw. sind besonders zu vereinbaren.
19.8 Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose
€ 15,50 bis 26,-
20.
Atemtherapie, Massagen
20.1 Atemtherapeutische Behandlungsverfahren
€ 13,- bis 31,-
20.2 Nervenpunktmassage nach Cornelius, Aurelius u. a.,
Spezialnervenmassage € 8,- bis
15,50
20.3 Bindegewebsmassage € 8,-
bis 20,50
20.4 Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)
€ 5,50 bis 10,50
20.5 Großmassage € 10,50 bis
18,-
20.6 Sondermassagen (Unterwasserdruckstrahlmassage,
Lymphdrainage, Schrägbettbehandlung u. a.)
€ 10,50 bis 20,50
20.7 Behandlung mit physikalischen oder medicomechanischen
Apparaten € 10,50 bis 26,-
20.8 Einreibungen zu therapeutischen Zwecken in die Haut
€ 5,50 bis 8,-
21.
Akupunktur
21.1 Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose
€ 10,30 bis 26,-
21.2 Moxibustionen, Elekroakupunktur, Injektionen und
Quaddelungen in Akupunkturpunkte €
5,20 bis 15,50
22.
Inhalationen
22.1 Inhalationen, soweit sie vom Heilpraktiker mit den
verschiedenen Apparaturen in der Sprechstunde ausgeführt werden
€ 5,50 bis 13,-
23.
Aerosole
23.1 Anwendung von Aerosolen mit Kompressor, Preßluft- bzw.
Sauerstoffapparat € 5,20 bis
15,50
24.
Eigenblut, Eigenharn
24.1 Eigenblutinjektion € 10,30
bis 13,-
24.2 Eigenharninjektion € 5,20
bis 13,-
25.
Injektionen, Infusionen
25.1 Injektion, subkutan bis €
5,20
25.2 Injektion, intramuskulär bis €
5,20
25.3 Injektion, intravenös, intraarteriell bis
€ 7,70
25.4 Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung) pro Sitzung
€ 7,20 bis 13,-
25.5 Injektion, intraartikulär €
5,20 bis 15,50
25.6 Neural- oder segmentgezielte Injektionen nach Hunecke
€ 7,70 bis 26,-
25.7 Infusion bis € 8,70
25.8 Dauertropfinfusion bis €
12,80
Anmerkung: Für die bei Infusionen gegebenenfalls
eingebrachten Medikamente werden nur die nachweisbaren
Eigenkosten, unter Angabe von Art und Menge der verbrauchten
Präparate, von den Leistungsträgern erstattet.
25.9 Gasgemischinjektionen (z. B. Ozon oder Sauerstoff),
intramuskulär € 7,70 bis 13,-
25.10 Gasgemischinjektionen, intraarteriell
€ 13,- bis 26,-
25.11 HOT-Behandlung (Hämatogene Oxydationstherapie)
€ 26,- bis 51,50
26.
Blutentnahmen
26.1 Blutentnahme bis € 3,60
26.2 Aderlaß bis € 12,80
27.
Hautableitungsverfahren, Hautreizverfahren
27.1 Setzen von Blutegeln, ggf. einschl. Verband
€ 10,50 bis 31,-
27.2 Skarifikation der Haut €
5,50 bis 10,50
27.3 Setzen von Schröpfköpfen, unblutig
€ 5,20 bis 8,-
27.4 Setzen von Schröpfköpfen, blutig €
10,50 bis 20,50
27.5 Schröpfkopfmassage einschl. Gleitmittel
€ 5,20 bis 10,50
27.6 Anwendung großer Saugapparate für ganze Extremitäten
€ 10,50 bis 26,-
27.7 Setzen von Fontanellen €
5,20 bis 15,50
27.8 Setzen von Cantharidenblasen €
5,20 bis 10,50
27.9 Reinjektion des Blaseninhaltes (aus Ziffer 27.8)
€ 5,20 bis 10,50
27.10 Anwendung von Postulantien €
5,20 bis 10,50
27.11 Braunscheidtieren € 10,30
bis 20,50
27.12 Biersche Stauung € 5,20
bis 8,-
28.
Infiltrationen
28.1 Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, einmalig
€ 7,70 bis 15,50
28.2 Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, mehrmalig
€ 10,30 bis 20,50
29.
Roedersches Verfahren
29.1 Roedersches Behandlungs- und Mandelabsaugverfahren
€ 8,- bis 15,50
30.
Sonstiges
30.1 Spülung des Ohres € 8,- bis
15,50
30.2 Anwendung der Beutelbegasung für ganze Extremitäten mit
Ozon oder Sauerstoff € 10,30 bis
36,-
31.
Abszesse u.a.
31.1 Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses
€ 5,20 bis 13,-
31.2 Entfernung von Aknepusteln, pro Sitzung
€ 5,20 bis 10,50
32.
Versorgung einer frischen Wunde
32.1 bei einer kleinen Wunde €
5,20 bis 10,50
32.2 bei einer größeren und verunreinigten Wunde
€ 10,30 bis 15,50
33.
Verbände (außer zur Wundbehandlung)
33.1 Verbände, jedesmal € 5,20
bis 15,50
33.2 elastische Stütz- und Pflasterverbände
€ 5,20 bis 15,50
33.3 Kompressions- oder Zinkleimverband
€ 5,20 bis 13,-
Anmerkung: Materialien kommen zum Gestehungspreis zur
Berechnung
34.
Wirbelsäulenbehandlung
34.1 Chiropraktische Behandlung der Wirbelsäule
€ 10,50 bis 18,-
34.2 Gezielter chiropraktischer Eingriff an der Wirbelsäule
€ 15,40 bis 19,-
Anmerkung zu Ziff. 34.2: Bei einem mehr als dreimaligen
gezielten Eingriff an der Wirbelsäule kann der Leistungsträger
eine Begründung verlangen
35.
Osteopathische Behandlung
35.1 des Unterkiefers € 7,70 bis
15,50
35.2 des Schultergelenks € 15,40
bis 26,00
35.3 der Handgelenke, des Oberschenkels, des Unterschenkels, des
Vorderarmes und der Fußgelenke €
15,40 bis 26,-
35.4 des Schlüsselbeins und der Kniegelenke
€ 5,20 bis 15,50
35.5 des Daumens € 5,20 bis 13,-
35.6 einzelner Finger und Zehen €
5,20 bis 13,-
36.
Hydro- und Elektrotherapie
36.1 Leitung eines ansteigenden Vollbades
€ 5,20 bis 15,50
36.2 Leitung eines ansteigenden Teilbades
€ 5,50 bis 8,-
36.3 Spezialdarmbad (subaquales Darmbad)
€ 7,70 bis 23,-
36.4 Kneippsche Güsse € 5,50 bis
8,-
37.
Elektrische Bäder- und Heißluftbäder
37.1 Teilheißluftbad z.B. Kopf oder Arm
€ 5,50 bis 8,-
37.2 Ganzheißluftbad, z.B. Rumpf oder Beine
€ 8,- bis 10,50
37.3 Heißluftbad im geschlossenen Kasten
€ 5,20 bis 10,50
37.4 Elektrisches Vierzellenbad €
8,- bis 13,-
37.5 Elektrisches Vollbad (Stangerbad)
€ 7,70 bis 13,-
38.
Spezialpackungen
38.1 Fangopackungen € 8,- bis
15,50,-
38.2 Paraffinpackungen, örtliche €
8,- bis 15,50
38.3 Paraffinganzpackungen €
10,50 bis 23,-
38.4 Kneippsche Wickel und Ganzpackungen, Preißnitz- und
Schlenzpackungen € 10,50 bis
31,-
Anmerkung: Alle nicht aufgeführten Bäder und Packungen evtl.
unter Verwendung verschiedener Apparate werden nach
vergleichbaren Positionen berechnet.
39.
Elektro-physikalische Heilmethoden
39.1 einfache oder örtliche Lichtbestrahlungen
€ 5,50 bis 8,-
39.2 Ganzbestrahlungen € 7,70
bis 10,50
39.4 Faradisation, Galvanisation, und verwandte Verfahren
(Schwellstromgeräte) € 5,50 bis
15,50
39.5 Anwendung der Influenzmaschine €
5,50 bis 10,50
39.6 Anwendung von Heizsonnen (Infrarot)
€ 5,50 bis 8,-
39.7 Verschorfung mit heißer Luft und heißen Dämpfen
€ 5,20 bis 10,50
39.8 Behandlung mit hochgespannten Strömen, Hochfrequenzströmen
i.V.m. verschiedensten Apparaten €
5,50 - 15,50
39.9 Langwellenbehandlung (Diathermie), Kurzwellen- und
Mikrowellenbehandlung € 8,- bis
18,-
39.10 Magnetfeldtherapie mit besonderen Spezialapparaten
€ 10,50 bis 20,50
39.11 Elektromechanische und elektrothermische Behandlung (je
nach Aufwand und Dauer) € 5,50
bis 31,-
39.12 Niederfrequente Reizstromtherapie, z. B. Jono-Modulator
€ 5,50 bis 26,-
39.13 Ultraschall-Behandlung €
5,50 bis 15,50